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OLG Frankfurt, 02.06.1982 - 20 W 358/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1982, 421
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 112/99
Vollzug einer Herausgabeanordnung nach § 1632 BGB
In derartigen Fällen wirkt die Entscheidung vielmehr auch nach ihrem Vollzug zu Lasten der Pflegeeltern fort, zumal wenn diese, wie hier, zulässigerweise mit der Beschwerde die Rückführung im Rahmen einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB anstreben (BayObLGZ 1993, 76/78 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1982, 421; FamRZ 1983, 1164/1165; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 728). - OLG Hamm, 08.03.1985 - 15 W 64/85
Adoptionsverfahren eines unter Heimaufsicht stehenden schwerbehinderten Kindes …
Fraglich ist bereits, ob § 1632 Abs. 4 BGB über seinen Wortlaut hinaus nicht nur eine Anordnung des Verbleibens bei der Pflegeperson, sondern auch die - von der Beteiligten zu 1) hier begehrte - Anordnung der Rückschaffung des Kindes zur Pflegeperson, von der es bereits getrennt ist, ermöglicht (bejahend offenbar OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 1164 f., OLG Frankfurt, Rpfleger 1982, 421). - OLG Frankfurt, 19.05.1983 - 20 W 207/83
Beschwerderecht der früheren Pflegemutter gegen den die leibliche Mutter …
Das Landgericht wird bei der zu treffenden Entscheidung nicht davon ausgehen können, daß § 1632 Abs. 4 BGB nur auf faktisch bestehende Pflegeverhältnisse und nicht auch dann anzuwenden ist, wenn das Pflegekind aus seiner bisherigen Pflegestelle herausgenommen worden ist (vgl. den Senatsbeschluß Rpfleger 1982, 421; vgl. auch LG Oldenburg DAVorm 1980, 955).